Zweck des Musikvereins

Der Verein dient der Förderung musikalischer Jugend- und Erwachsenenbildung; er hat die Aufgabe der Vermittlung von Instrumental- und Vokalunterricht mit dem Ziel der Förderung gemeinschaftlichen Musizierens. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 in der Weiterlesen…