1. Der Verein dient der Förderung musikalischer Jugend- und Erwachsenenbildung; er hat die Aufgabe der Vermittlung von Instrumental- und Vokalunterricht mit dem Ziel der Förderung gemeinschaftlichen Musizierens.
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
  4. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
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