Big Band-Vesper mit bunter Mischung von traditionellen Abendliedern und typischer Big Band-Musik

Am Sonntag, den 03. November 2024, findet die schon zur Tradition gewordene Big Band-Vesper unter Mitwirkung der Big Band des Musikvereins Oerlinghausen (MVO) in der evangelisch-reformierten Kirche Asemissen/Bechterdissen in der Danziger Straße 2 in Leopoldshöhe statt. Die Big Band  wird unter der Leitung von Christoph Leo  mit einem neuen Programm und Annika Richtsmeier als Sängerin auftreten und Stücke aus den  Bereichen Rock, Pop, Swing, Latin und anderen Genres darbieten. Auch ein Abendlied zum Mitsingen wird gespielt werden.

Die Veranstaltung, zu der die evangelisch-reformierte Gemeinde Asemissen/Bechterdissen sehr herzlich einlädt, beginnt um 18.00 und dauert eine familienfreundliche gute Stunde. Der Eintritt ist frei, am Ausgang wird eine Kollekte erbeten.


Ich, Michael Voss, kann wieder weitere Unterrichtsstunden vergeben. 

Ich bin seit langem als E-Bassist im Bereich Rock, Pop und Jazz tätig. Du möchtest das Bandinstrument E- Bass ausprobieren oder lernen.

Jetzt besteht die Möglichkeit. Nur Mut und melde dich gerne hier beim Musikverein Oerlinghausen an und vereinbare eine kostenlose Schnupperstunde. 

Meine Webseite: michaelvossbass.com

Tel.: 05202/ 928800 MVO


Zweck des Vereins

  1. Der Verein dient der Förderung musikalischer Jugend- und Erwachsenenbildung; er hat die Aufgabe der Vermittlung von Instrumental- und Vokalunterricht mit dem Ziel der Förderung gemeinschaftlichen Musizierens.
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
  4. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.