Jubiläumskonzert der Big Band
Wir feiern 33 Jahre Big Band des MVOs. Fühlt euch herzlich eingeladen am 29.04.23 uns zu lauschen. Es spielt die Big Band unter der Leitung von Christoph Leo und als Gast die Junior Big Band des Niklas Luhmann-Gymnasiums, geleitet von Matthias Günther. Das Konzert beginnt um 15.00Uhr und endet um 17.30Uhr im Niklas Luhmann-Gymnasium.
Wir freuen uns auf euch!
Die Historie der Big Band
Die Big Band wurde vom ersten Leiter und damaligen Klarinettenlehrer der Städtischen Musikschule Oerlinghausen, Georg Stimpfle, im Dezember 1989 gegründet. Ihren ersten Auftritt hatte die Big Band dann 1990. Danach leiteten Oliver Groenewald, Heiko Petersen und Thomas Georg die Band bis zur Schließung der Musikschule im Jahre 2002. Von da an übernahm Christoph Leo die Leitung der Big Band im neu gegründeten MVO. Aus der Gründungszeit sind noch Heike Herrman (Baritonsax) und Florian Schulze (Trompete) dabei. Aber sehr viele der Mitspieler sind schon 10 oder sogar über 15 Jahre in der Big Band. Inhaltlich ist die Big Band mit traditionellem Big Band Jazz, Rock, Latin, Filmmusik und klassischen Stücken sehr vielseitig aufgestellt. Im Jubiläumskonzert wird ein Auszug zurückliegender bis neuer Stücke der Big Band präsentiert.


Ensemblewettbewerb
Am 6. Mai findet wieder unser Ensemblewettbewerb statt. Ihr seid Schüler des MVOs und wollt daran teilnehmen? Dann ladet euch das Anmeldeformular hier herunter. Anmeldeschluss ist der 31. März.
Zweck des Vereins
- Der Verein dient der Förderung musikalischer Jugend- und Erwachsenenbildung; er hat die Aufgabe der Vermittlung von Instrumental- und Vokalunterricht mit dem Ziel der Förderung gemeinschaftlichen Musizierens.
- Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
- Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus den Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.