Gebührenordnung
Finanzielle Unterstützungen
Der Kreis Detmold unterstützt Familien, die eine der folgenden Leistungen erhalten:
-Leistungen nach dem SGB II
-Leistungen nach dem SGB XII
-Wohngeld
-Kindergeldzuschlag
-Leistungen nach dem AsylblG analog SGB XII
mit dem Programm: Bildung und Teilhabe.
Informationen dazu:
und
Die Stadt Oerlinghausen fördert Familien, die einen Anspruch auf Bildung und Teilhabe haben, durch den Kinderfond.
Informationen dazu: